392 StPO nicht nur der Übereinstimmung eines einzelnen Sachverhaltselements. Vielmehr müssen die zugrundeliegenden Tatvorwürfe an sich zumindest vergleichbar sein. Es ist somit zu prüfen, ob die dem Berufungsgegner/Gesuchsteller vorgeworfene Tathandlung den Tathandlungen gemäss den Strafbefehlen vom 5. November 2020 entspricht. 24.4 Dem Berufungsgegner/Gesuchsteller wird nicht vorgeworfen, bei der Beförderung des Handwagens, an welchem das inkriminierte Transparent befestigt war, geholfen oder teilgenommen zu haben.