Mit wiederum ähnlichen Wortlaut wurde G.________ gemäss dem Strafbefehl vom 5. November 2020 Folgendes vorgeworfen (BM 18 38; pag. 1307): Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs half G.________ dabei, einen Handwagen, an welchem ein Transparent befestigt war, von der Reithalle bis zum Bundesplatz zu befördern, wo er sich dann mehrfach unmittelbar vor dem Transparent aufhielt. Das Transparent