13 Der Sachverhalt gegen den Berufungsgegner/Gesuchsteller gemäss Strafbefehl vom 27. Oktober 2020 lautet wie folgt (BM 17 24829; pag. 1283): Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs wurde ein Handwagen von der Reithalle bis zum Bundesplatz befördert, auf welchem ein Transparent befestigt war, welches das Konterfei des Präsidenten der Republik Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, zeigte und gegen welches eine Faustfeuerwaffe gerichtet war. Unter der Abbildung war zudem die Aufschrift «