24. Subsumtion 24.1 Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend festhält, ist vorliegend die Rechtsfrage zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausdehnung eines gutheissenden erstinstanzlichen Entscheids erfüllt sind. Hierbei ist vorab hervorzuheben, dass der vorliegende Beschluss in keiner Weise die Verfahren SK 22 424-427 präjudiziert. Vielmehr ist lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausdehnung i.S.v. Art. 392 Abs. 1 StPO ausgehend von der Urteilsbegründung der Vorinstanz erfüllt sind. Wie im Nachfolgenden erhellt, ist dies zu verneinen.