Es könne nicht angehen, dass von diversen Personen, die sich um das gleiche inkriminierte (eben nicht strafrechtlich relevante) Transparent aufgehalten haben, vier freigesprochen würden und einer verurteilt bleibe. Sofern der Generalstaatsanwaltschaft vorliegend wider Erwarten gefolgt werde, sei das durch den Berufungsgegner/Gesuchsteller eingereichte Gesuch als Revisionsgesuch entgegenzunehmen und das Revisionsverfahren bis zum rechtskräftigen Urteil des Obergerichts des Kantons Bern in den Verfahren SK 22 424-427 zu sistieren.