Genau dies sei vorliegend der Fall. Während der Staatsanwalt im Transparent «Kill Erdoğan» eine Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit gemäss Art. 259 StGB habe erkennen wollen, habe das urteilende Gericht im Verfahren PEN 21 230 den objektiven Tatbestand als nicht erfüllt beurteilt. Wenn das besagte Transparent den objektiven Tatbestand nicht erfülle, könne es nicht sein, dass der Berufungsgegner/Gesuchsteller hierfür verurteilt werde. Seine individuelle Tathandlung lasse keine abweichende Beurteilung gegenüber C.________, D.________, G.________ und E.________ betreffend den vorgeworfenen Tatbestand zu.