4. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vom Kanton Bern zu tragen und A.________ seien die Kosten der Verteidigung für das Berufungsverfahren gemäss der noch einzureichenden Honorarnote zu erstatten; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7,7 MWST im erst- und oberinstanzlichen Verfahren.