4 Mit Verfügung vom 10. August 2022 wurde dem Berufungsgegner/Gesuchsteller gestützt auf Art. 130 Bst. d und Art. 133 Abs. 1 StPO mit Wirkung ab 8. August 2022 Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag. 1394 ff.). 13. Ebenfalls mit Eingabe vom 8. August 2022 beantragte Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Berufungsgegners/Gesuchstellers die Sistierung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens PEN 21 230 (SK 22 424-427; pag. 1389 ff.).