3. A.________ sei schuldig zu erklären der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, begangen am 25.03.2017, ca. 13:40 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, in Bern; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen in vom Gericht nach den Einkommensverhältnissen im Urteilszeitpunkt zu bestimmender Höhe. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren; zu einer vom Gericht zu bestimmenden Verbindungsbusse, an deren Stelle bei schuldhaftem Nichtbezahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen tritt.