10. Der gestützt auf den nun aufgehobenen Strafbefehl vom 27.10.2020 (BM 17 24829) erfolgte Eintrag im Schweizerischen Strafregister resp. das «Urteil» der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 27.10.2020 mit dem Aktenzeichen VM 17 24829 ist im Schweizerischen Strafregister zu löschen, sobald das vorliegende Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 9. Dieses schriftlich begründete Urteil wurde der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland am 12. Juli 2022 zugestellt (pag. 1382).