7. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat A.________ die ihm mit Strafbefehl vom 27.10.2020 im Verfahren BM 17 24829 auferlegte und von ihm bereits bezahlte Verbindungsbusse von CHF 400.00 und Gebühr von CHF 500.00, insgesamt also CHF 900.00, zurückzuerstatten. 8. Die von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. 15 563898 81) sind zu löschen, sobald das vorliegende Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist