4. Die Kosten des Verfahrens um Ausdehnung eines gutheissenden erstinstanzlichen Entscheids, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die Kosten des Verfahrens vor der Staatsanwaltschaft, bestehend aus einer Gebühr von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern. 6. A.________ wird [recte: eine] Entschädigung von CHF 215.40 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte ausgerichtet.