6. Mit Schreiben vom 24. März 2022 stellte der Berufungsgegner/Gesuchsteller bei der Vorinstanz ein «Gesuch um Ausdehnung gutheissender Rechtsmittelentscheide, evtl. Revisionsgesuch» und beantragte die Sistierung des Verfahrens bis und mit Rechtskraft des Urteils im Verfahren PEN 21 230 (pag. 1325 ff.).