4. Am 5. November 2020 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen F.________, C.________, D.________, G.________ und E.________ je einen Strafbefehl, jeweils unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, wobei alle fünf gegen den jeweiligen Strafbefehl Einsprache erhoben (pag. 1259-1282 und pag. 1286-1317). Mit Verfügung vom 9. November 2020 sistierte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Untersuchung gegen eine weitere unbekannte Täterschaft (pag. 1318, Verfahren BM 19 40616).