Das erwähnte Transparent wurde noch am gleichen Tag in den Medien ausführlich thematisiert. Gestützt auf diese Umstände eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland unter der Verfahrensnummer BM 17 13267 noch gleichentags eine Untersuchung wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB) gegen unbekannte Täterschaft und beauftragte die Kantonspolizei mit diesbezüglichen Ermittlungen (vgl. pag. 1, pag. 30 f. und pag. 104).