7. Zu eröffnen: - dem Berufungsgegner/Gesuchsteller, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin/Gesuchsgegnerin 20 Bern, 8. Juni 2023 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Weingart Die Gerichtsschreiberin: Windler