14 den Rechtsmittelentscheid gleichermassen profitieren zu können. Dem Berufungsgegner/Gesuchsteller wurde im Strafbefehl vom 5. November 2020 eine Hilfeleistung und damit eine Beteiligung vorgeworfen. Dass der Berufungsgegner/Gesuchsteller den Handwagen an der Deichsel hinter sich hergezogen haben soll, stellt im Übrigen ein Detail dar, welches nach Ansicht der Kammer nicht ausreicht, um die Gleichheit des Tatvorwurfs zu verneinen.