Aufgrund der Formulierung im Strafbefehl von A.________ und G.________, wonach sie anlässlich des Kundgebungsumzugs «halfen», einen Handwagen zu befördern, wird insbesondere deutlich, dass Beiden eine Hilfeleistung bei der Beförderung des Handwagens vorgeworfen wird. Damit einhergehend wird C.________ vorgeworfen, dass er als «Frontmann» den Handwagen mitführte, was die Mitwirkung weiterer Personen bei dieser Handlung impliziert. Die Ausdehnung i.S.v.