So sollen beide geholfen haben, einen Handwagen, an welchem ein Transparent befestigt gewesen sei, von der Reithalle bis zum Bundesplatz zu befördern, wobei der Berufungsgegner/Gesuchsteller den Handwagen an der Deichsel hinter sich hergezogen haben soll. G.________ wird diesbezüglich weiter vorgeworfen, sich dann mehrfach unmittelbar vor dem Transparent aufgehalten zu haben. Im Übrigen stimmen die Sachverhalte überein. Aufgrund der Formulierung im Strafbefehl von A.______