Unter der Abbildung war zudem die Aufschrift «KILL ERDOGAN with his own weapons» zu lesen. Durch die soeben aufgeführten Handlungen hat G.________ wis- sen- und willentlich öffentlich zu einem Verbrechen sowie zur Gewalttätigkeit gegenüber Recep Tayyip Erdoğan aufgefordert. Etwas anders lautet der Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 5. November 2020 gegen F.________ (BM 17 24830; pag. 1286): Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs wurde ein Handwagen von