Mit wiederum ähnlichen Wortlaut wurde G.________ gemäss Strafbefehl vom 5. November 2020 Folgendes vorgeworfen (BM 18 38; pag. 1307): Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs half G.________ dabei, einen Handwagen, an welchem ein Transparent befestigt war, von der Reithalle bis zum Bundesplatz zu befördern, wo er sich dann mehrfach unmittelbar vor dem Transparent aufhielt. Das Transparent zeigte das Konterfei des Präsidenten der Republik Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, gegen welches eine Faustfeuerwaffe gerichtet war. Unter der Abbildung war zudem die Aufschrift «