am gleichen Tag je ein Strafbefehl erlassen wurde, ist die zeitliche Übereinstimmung damit ohne weiteres gegeben. 22.3 Zur Frage, ob es sich auch um dieselbe vorgeworfene Straftat handelt, sind die den Strafbefehlen/Anklagen zugrundeliegenden Sachverhalte näher zu betrachten. Der Sachverhalt gemäss dem gegenüber dem Berufungsgegner/Gesuchsteller erlassenen Strafbefehl vom 5. November 2020 lautet wie folgt (BM 17 33329; pag. 1295): Am Nachmittag des 25.03.2017 fand in Bern eine nicht bewilligte Kundgebung mit dem Titel «GEGEN DIE DIKTATUR ERDOGANS» statt. Anlässlich des Kundgebungsumzugs half A.____