8 20. Vorbringen des Berufungsgegners/Gesuchstellers Der Berufungsgegner/Gesuchsteller bringt zusammenfassend vor, zu den theoretischen Grundlagen zum Institut der Ausdehnung gutheissender Entscheide in der Strafbefehlskonstellation (Art. 356 Abs. 7 StPO i.V.m. Art. 392 StPO) könne vorweg auf die Erläuterungen der Vorinstanz und der dort zitierten Literatur verwiesen werden (Ziff. 4 ff. der Urteilsbegründung vom 4. Juli 2022 betreffend PEN 22 450). Vorwegzunehmen sei, dass sich das Bundesgericht in BGE 148 IV 148 mit dem Normalfall der Ausdehnung nach Art.