6 könnten. Wenn es bei der Ausdehnung eines gutheissenden Entscheids demnach darum gehe, nachträgliche Revisionsgesuche zu vermeiden, müssten die Anwendungsbereiche auch analog sein. Es wäre sinnwidrig, wenn die Ausdehnung gutheissender Entscheide in Konstellationen möglich wäre, in denen ein späteres Revisionsverfahren von Vornherein ausgeschlossen wäre.