3. A.________ sei schuldig zu erklären der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, begangen am 25.03.2017, ca. 13:40 Uhr bis ca. 16:30 Uhr, in Bern; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 26 Tagessätzen in vom Gericht nach den Einkommensverhältnissen im Urteilszeitpunkt zu bestimmender Höhe; sowie zur Bezahlung der anteiligen Verfahrenskosten.