3. Die Kosten des Verfahrens um Ausdehnung eines gutheissenden erstinstanzlichen Entscheids, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 4. A.________ wird keine Entschädigung ausgerichtet. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 9. Dieses schriftlich begründete Urteil wurde der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland am 6. Juli 2022 zugestellt (pag. 1445).