4. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland erliess gegen C.________, D.________, G.________, F.________ und den Berufungsgegner/Gesuchsteller am 5. November 2020 je einen Strafbefehl, jeweils unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, wobei alle fünf Beschuldigten gegen den jeweiligen Strafbefehl Einsprache erhoben (pag. 1259-1282 und pag. 1286-1317). Mit Verfügung vom 9. November 2020 sistierte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Untersuchung gegen eine weitere unbekannte Täterschaft (pag. 1318, Verfahren BM 19 40616). Der Berufungsgegner/