Das erwähnte Transparent wurde noch am gleichen Tag in den Medien ausführlich thematisiert. Gestützt auf diese Umstände eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland unter der Verfahrensnummer BM 17 13267 noch gleichentags eine Untersuchung wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]) gegen unbekannte Täterschaft und beauftragte die Kantonspolizei Bern mit diesbezüglichen Ermittlungen (pag.1, pag. 30 f. und pag. 104).