3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Migrationsamt des Kantons S._