Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 26. Oktober 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde; 2. die amtliche Entschädigung (bereits vollständig ausbezahlt) und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurde: