Kreisschreiben Nr. 15]) sind die mehrwertsteuerpflichtigen Auslagen für Fotokopien und für «Porti / Telefon» auf CHF 111.00 zu beziffern. Fürsprecherin B.________ gab anlässlich der Berufungsverhandlung an, hinsichtlich «Reisespesen/-pauschale» wegen der angesetzten Verhandlungszeit mit zwei Reisewegen gerechnet zu haben, weshalb dies korrigiert werden müsse (pag. 884). Für die Reise wurde ein Betrag von CHF 212.80 geltend gemacht. Für die effektive Reisezeit ist ein Reiszuschlag von CHF 75.00 zu gewähren. Bei zwei Reisewegen würde der Reisezuschlag CHF 150.00 betragen (vgl. Ziff.