37 Es rechtfertigt sich insgesamt eine Kürzung des geltend gemachten Zeitaufwands im Umfang von 12 Stunden und 25 Minuten. Unter Berücksichtigung der Dauer der Berufungsverhandlung (4 Stunden) resultiert ein gebotener Zeitaufwand von 18 Stunden und 30 Minuten und eine amtliche Entschädigung von CHF 3'700.00. Auch hinsichtlich der geltend gemachten Auslagen drängen sich einige Korrekturen auf. Zunächst ist nicht nachvollziehbar, wie sich die für Fotokopien und für «Porti / Telefon» geltend gemachten Beträge zusammensetzen.