Für den November 2023 gibt Fürsprecherin B.________ einen Zeitaufwand von 1 Stunde für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten mit Übersetzung und Abschlussarbeiten geltend. Abschlussarbeiten sind als Kanzleiarbeiten nicht zu entschädigen (vgl. Beschluss des Bundesstrafgerichts vom 28. Juni 2022 E. 6.6.4.). Demnach ist diese Position um 10 Minuten zu kürzen.