35 dass die Überwachung am 14. November 2017 abgebrochen wurde und die Ermittlungen der AO.________ AG nach Rücksprache mit der Privatklägerin eingestellt wurden (pag. 31 f.). Die in der Rechnung vom 11. Januar 2018 aufgeführten Leistungen lassen sich keiner aktenkundigen durch die Privatklägerin durchgeführten Observation zuordnen.