20. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 700.00, zu verurteilen. Es wird jeweils der bedingte Strafvollzug gewährt und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. An die Freiheitsstrafe von 20 Monaten wird die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag angerechnet. V. Zivilpunkt 21. Rechtliche Grundlagen Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen wird auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (pag. 767, Ziff. VIII.1. und VIII.2. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).