_ vom 9. Oktober 2023 verfügt der Beschuldigte über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'000.00 (pag. 861). Unter Berücksichtigung des 13. Monatslohns ergibt dies ein monatliches Nettoeinkommen von 4’333.30. Als Ausländer mit einer B-Aufent- haltsbewilligung ist er quellensteuerpflichtig, weshalb der Pauschalabzug auf 20% festgelegt wird. Gestützt auf die Angaben des Beschuldigten überweist er seiner Ehefrau als Unterhaltsbetrag für die Kinder einen Betrag von CHF 1300.00 (pag. 872, Z. 25 f.). Unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs und dieses Unterhaltsbeitrags resultiert gerundet ein Tagessatz von CHF 70.00. 19.5 Konkretes