33 Ein Tagessatz beträgt mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Gemäss dem Erhebungsbericht der Kantonspolizei S.________ vom 9. Oktober 2023 verfügt der Beschuldigte über ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4'000.00 (pag. 861).