Die persönlichen Verhältnisse und das Vorleben des Beschuldigten wirken sich bei der Strafzumessung unter Vorbehalt des Nachfolgenden neutral aus. Im Schweizerischen Strafregister ist der Beschuldigte nach wie vor nicht verzeichnet (pag. 864). Gemäss dem italienischen Strafregisterauszug ist der Beschuldigte indessen mehrfach vorbestraft (pag. 599 ff.): Der Beschuldigte wurde am 17. März 2009 vom «AM.________» wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, illegalen Waffenbesitzes und Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 4 Monaten (pag. 599) und am 4. Dezember 2012 vom «AN.________» wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt (pag.