29 Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, seit ungefähr Oktober 2022 alleine in einer Wohnung zu wohnen (pag. 871, Z. 26-34). Während der Woche arbeite er in der Schweiz und am Wochenende gehe er nach Italien (pag. 871, Z. 38). Seine Familie wohne nach wie vor in R.________(Wohnort seiner Familie in Italien), Italien (pag. 871, Z. 40-41). Er sehe seine Familie jedes Wochenende (pag. 872, Z. 6-7).