Er reichte bei der Privatklägerin nebst zahlreicher Arztzeugnisse diverse gefälschte Lohnabrechnungen ein, weshalb das Mass der Arglist als überdurchschnittlich zu bezeichnen ist. Gerade der Deliktszeitraum über etwa 16 Monate hinweg und sein Verhalten gegenüber den Sachbearbeitenden der Privatklägerin im Rahmen des Gesprächs vom 9. November 2017 lässt die Vorgehensweise des Beschuldigten als äusserst dreist erscheinen und zeugt von einer nicht unerheblichen kriminellen Energie. Er nutzte insbesondere aus, dass psychische Probleme auch durch Fachpersonen nicht einfach fassbar sind. Es muss sodann davon ausgegangen werden, dass der