Dabei handelt es sich nicht nur um die Darstellung tatsächlicher sexueller Handlungen mit Minderjährigen, sondern ebenso um die Darstellung sexueller Handlungen mit Tieren. Der Beschuldigte hat angegeben, nicht zu wissen, wie die Aufnahme auf sein Handy gelangt sei und dass das Video möglicherweise an seinen Cousin und nicht an ihn gesendet worden sei. Unabhängig von der Frage, wie die Aufnahmen auf das Handy des Beschuldigten gelangt sind, ist aber vor allem wesentlich, dass dieser die pornografischen Daten nicht gelöscht, sondern im Speicher seines Mobiltelefons belassen hat.