Die Privatklägerin erlitt einen Vermögensschaden von CHF 157'427.50. Die Vermögensverfügung (ausbezahlte Krankentaggelder) im Umfang von CHF 157'427.50 war sodann kausal für den identischen Vermögensschaden (zu Unrecht ausbezahlte Krankentaggelder). 13.2.5 Vorsatz und unrechtmässige Bereicherungsabsicht Subjektiv erfordert der Betrugstatbestand Vorsatz und ein Handeln in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_1385/2021 vom 29. August 2023 E. 1.2.2.). Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt (Art. 12 Abs. 2 StGB).