Unter diesem Titel bezahlte die Privatklägerin dem Beschuldigten zu Unrecht den Betrag von total CHF 157'427.80 aus, was auf die Irrtümer ihrer zuständigen Sachbearbeitenden zurückzuführen ist. 13.2.4 Vermögensschaden, Kausalzusammenhang Verlangt ist zudem, dass sich die getäuschte Person durch diese irrtumsbedingte Vermögensverfügung selbst bzw. das ihrer tatsächlichen Verfügung unterliegende Vermögen einer Drittperson unmittelbar schädigt.