Aufgrund der arglistigen Täuschung und des Irrtums über die Höhe des Bruttoeinkommens zahlte die Privatklägerin dem Beschuldigten auf der Grundlage des höheren Bruttoeinkommens sodann ein höheres Taggeld aus. Unter diesem Titel bezahlte die Privatklägerin dem Beschuldigten zu Unrecht den Betrag von total CHF 157'427.80 aus, was auf die Irrtümer ihrer zuständigen Sachbearbeitenden zurückzuführen ist.