24 Getäuschte hält die vorgespielte Tatsache für wahr (STEFAN MAEDER/MARCEL ALEX- ANDER NIGGLI, in: Basler Kommentar, Strafgesetzbuch/Jugendstrafgesetz, 4. Aufl., 2019, N 126 zu Art. 146 StGB). Die Privatklägerin bzw. die zuständigen Sachbearbeitenden befanden sich aufgrund der unwahren Angaben des Beschuldigten in einem Irrtum über die Tätigkeiten, welche der Beschuldigte aufgrund seiner Beschwerden noch auszuführen im Stande war, und folglich über den Umfang seiner Arbeits(un)fähigkeit.