Er untermauerte seine Angabe, in dem er bei der Privatklägerin entsprechende Lohnabrechnungen einreichte, welche keine ernsthaften Anhaltspunkte für deren Unwahrheit enthielten. Er hat sich insbesondere die Mühe gemacht, auch hinsichtlich der Quellensteuer das neue höhere Bruttoeinkommen anzugeben, was für ein raffiniertes Vorgehen und eine gewisse Durchtriebenheit spricht.