2012 vom 23. April 2013 E. 2.2.2.). Diese sind bei der Feststellung des Grades der Arbeitsunfähigkeit in hohem Masse auf das Ergebnis der Befragung des Patienten zu seinen Beschwerden und Einschränkungen angewiesen (Urteil des Bundesgerichts 6B_531/2012 vom 23. April 2023 E. 3.4. mit Hinweis). Dies muss a fortiori bei psychischen Erkrankungen gelten, bei denen es sich noch viel eher um nicht überprüfbare Beschwerdebilder handelt, als beispielsweise bei einem Schleudertrauma wie dies im genannten Urteil des Bundesgerichts