Aus den Konversationen geht ganz klar hervor, dass A.________ der Nutzer dieses Mobiltelefons gewesen ist. So schreiben sich der Beschuldigte und seine Ehefrau bspw. gegenseitig mit «Amore» an und thematisieren ihren gemeinsamen Sohn AI.________ (pag. 200 ff.). Zudem konnten etliche Nachrichten aus dem September 2017 sichergestellt werden, welche der Beschuldigte seinem Cousin AB.________ geschickt und von diesem empfangen hat (pag. 180 ff.).