224, Videoaufnahmen «b28b3f21-f0c4-46e7-9cae-4bbdb0a1360f.mp4» und «df46f234- dfa9-47c9-9f19-338298223e79.mp4» im Ordner «Videos») sowie der «Extraction Report» vom 20. Juni 2018 vor (pag. 141 ff.). Sodann wurde der Beschuldigte durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland und die Vorinstanz sowie anlässlich der Berufungsverhandlung einvernommen. Auf die Vorbringen der Parteien und – soweit von Relevanz – auf die Beweismittel wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen. 12.4 Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt