__ und anderswo in Bern, auf seinem Smartphone iPhone 7 eine Filmaufnahme gespeichert zu haben, in welcher ein Knabe zu sehen sei, der einen Esel penetriere, wodurch der Beschuldigte eine verbotene pornografische Videoaufnahme, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen sowie einem Tier zum Inhalt habe, besessen habe. 12.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt ist nahezu vollumfänglich unbestritten.